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Verschiedene Bilder zeigen u. a. den Erbdrostenhof, das LWL-Landeshaus und den Fortschrittsbericht 2022 zum LWL-Aktionsplan Inklusion

LWL-Stabsbereich Inklusion und Kommunales (Stab IK)

Der LWL-Stabsbereich Inklusion und Kommunales erfüllt innerhalb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) unterschiedliche Quer­schnittsaufgaben in den Bereichen Inklusion, Kommunal- und Europaangelegenheiten sowie räumliche Entwicklung.

Der Stab IK ist direkt dem Direktor des LWL zugeordnet und unter anderem für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des "Inklusions­beirates" und der "Kommission für europäische und regionale Zusammenarbeit (Europakommission)" zuständig. Der Inklusionsbeirat ist ein öffentliches Gremium, das mit Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe und der Politik besetzt ist. Die Kommission für europäische und regionale Zusammenarbeit tagt als nichtöffentliches Gremium der Landschaftsversammlung.

Weitere Aufgaben

Der Stab IK ist die Anlaufstelle bei allgemeinen Fragestellungen der Inklusion und zuständig für die strategische Entwicklung der Themen Inklusion und Partizipation im LWL. Außerdem werden Themen bearbeitet, die einen kommunalen, regionalen oder europäischen Bezug haben und den gesamten LWL betreffen. Auch die Prüfung und Vergabe der Vermietung des Erbdrostenhofes obliegt dem LWL-Stabsbereich Inklusion und Kommunales.

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) übernimmt der Stab IK die Leitung der Geschäftsstelle. Die BAG HKV ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 18 Höheren Kommunalverbänden aus acht verschiedenen Bundesländern, deren gemeinsames Ziel eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ist. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt, der von der Geschäftsstelle unterstützt wird. Vorsitzender des Vorstands ist der Direktor des LWL.